Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Tod der Ehegattin / des Ehegatten

Ist Ihre Ehegattin/ Ihr Ehegatte Beamtin/ Beamter im aktiven Dienst oder Ruhestandsbeamtin/ Ruhestandsbeamter, so erhalten Sie – sofern alle von uns zu prüfenden Voraussetzungen vorliegen - nach dessen Ableben gemäß § 22 SBeamtVG Witwen-/Witwergeld. Sollten über den Sterbemonat hinaus noch Bezüge für Ihre verstorbene Ehegattin/ Ihren verstorbenen Ehegatten von uns überwiesen worden sein, werden diese mit dem Sterbegeld verrechnet. Für die Festsetzung des Witwen-/Witwergeldes und die Überweisung des Sterbegeldes sind einige Formalitäten unerlässlich, für die wir auf Ihre Mithilfe angewiesen sind. Die wichtigsten Informationen hierzu sind im Infoblatt ‚Sterbefall – was ist zu tun?‘ zusammengestellt.

Sterbefall - Was ist zu tun? (PDF, 718KB, Datei ist nicht barrierefrei)