Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Sterbegeld - Witwe/-r

Im Falle des Ablebens Ihrer Ehegattin/ Ihres Ehegatten steht Ihnen Sterbegeld gemäß § 21 SBeamtVG zu. Das Sterbegeld beläuft sich auf das Zweifache der letzten Bezüge Ihrer Ehegattin/ Ihres Ehegatten und berechnet sich – auch im Falle einer Teilzeitbeschäftigung oder einer Beurlaubung ohne Bezüge – immer aus den vollen Bezügen. Das Sterbegeld ist steuerpflichtig.

Erklärung zum Bezug von Sterbegeld gem. § 21 Abs. 1 SBeamtVG (PDF, 155KB, Datei ist nicht barrierefrei)