Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Scheidung

Im Falle einer Ehescheidung benötigen wir von Ihnen das Scheidungsurteil mit dem entsprechenden Rechtskraftvermerk und die von Ihnen vollständig ausgefüllte Erklärung zum Familienzuschlag. Sollte sich Ihr Familienname geändert haben, senden Sie uns bitte einen Nachweis des Standesamts über Ihren geänderten Familiennamen zu. Sofern sich Ihre Steuermerkmale ändern, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Darüber hinaus bitten wir Sie um Mitteilung, ob Sie Ihrer geschiedenen Ehegattin/ Ihrem geschiedenen Ehegatten gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind. Denn in diesem Fall steht Ihnen der Familienzuschlag der Stufe 1 zu. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich.

Falls Ihre Kinder in Ihrem Haushalt leben, benötigen wir für die Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 2 zusätzlich noch eine Haushaltsbescheinigung. Diese wird von Ihrem Einwohnermeldeamt ausgestellt.

Erklärung zum Familienzuschlag bei Geschiedenen (PDF, 157KB, Datei ist nicht barrierefrei)