Krankenversicherung - Witwe/Witwer
Als Empfänger/-in von Witwen-/Witwergeld haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe (70 Prozent). Sofern Sie aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses einen eigenen Beihilfeanspruch haben, gilt dieser.
Sollten Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein, teilen wir Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie von uns Versorgungsbezüge erhalten. Ihre Krankenkasse wird dann prüfen, ob Sie der Beitragspflicht unterliegen und ob Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von Ihren Versorgungsbezügen an die Krankenkasse abzuführen sind.
Sollten Sie Fragen zur Versicherungspflicht oder zur Höhe des Beitrages haben, kann Ihnen Ihre Krankenkasse weiterhelfen.
Erklärung zur Krankenversicherung (PDF, 447KB, Datei ist nicht barrierefrei)