Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Hinzuverdienstgrenze - Witwe/Witwer

Wenn Sie zu Ihrem Witwen-/Witwergeld noch hinzuverdienen möchten, ohne dass es zu einer Kürzung Ihrer Versorgung kommt, sollten Sie beachten, dass die Summe Ihres Witwen-/Witwergeldes und Ihres Einkommens nicht den Betrag der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe übersteigen darf, aus der sich Ihr Witwen-/Witwergeld berechnet.

Detaillierte Informationen mit einem entsprechenden Beispiel finden Sie unter dem Stichpunkt „Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen“ – Witwe/-r.