Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Geburt

Durch die Geburt eines Kindes können sich Ihre Versorgungsbezüge erhöhen. Ist auch Ihre Ehegattin/ Ihr Ehegatte im öffentlichen Dienst beschäftigt, werden die kinderbezogenen Leistungen pro Kind insgesamt nur einmal gezahlt und zwar an die Person, die Kindergeld erhält. Für die Zahlung der kinderbezogenen Leistungen sind folgende Unterlagen unerlässlich:

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Erklärung zum Familienzuschlag
  • Kindergeldantrag

Sofern Sie alleinerziehend sind, benötigen wir noch zusätzlich eine Haushaltsbescheinigung, die Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt erhalten.