Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

Für Ruhestandsbeamtinnen/ Ruhestandsbeamte, die vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenzen nach § 43 Abs. 1 und 2 SBG in den Ruhestand versetzt wurden, erhöht sich das Ruhegehalt gemäß § 17 SBeamtVG auf Antrag ab dem ersten des Antragsmonats (wird der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Eintritt in den Ruhestand gestellt, gilt er noch ab Ruhestandsbeginn), wenn die Wartezeit von fünf Jahren für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwar erfüllt wird, eine Rente jedoch erst später (z.B. mit Vollendung des 67. Lebensjahres) erhalten werden kann.

Ein Anspruch auf Erhöhung des Ruhegehaltssatzes besteht jedoch nur dann, wenn Sie

  • wegen Dienstunfähigkeit (im Sinne des Beamtenrechts) in den Ruhestand versetzt worden sind

 oder

  • wegen Erreichens der besonderen gesetzlichen Altersgrenze für Vollzugsbeamtinnen/ Vollzugsbeamte in den Ruhestand getreten sind

 und

  • Ihr Ruhegehaltssatz weniger als 66,97 Prozent beträgt

 und

  • Sie kein oder nur ein geringfügiges Erwerbseinkommen (durchschnittlich 450 EUR im Monat) haben.

 Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

 Der Ruhegehaltssatz erhöht sich in diesen Fällen um 0,95667 Prozent für je 12 Kalendermonate der zu berücksichtigenden Pflichtbeitragszeiten auf höchstens 66,97 Prozent, wobei Kindererziehungs- und Pflegezeiten und bereits als ruhegehaltfähig anerkannte Zeiten unberücksichtigt bleiben. Die vorübergehende Erhöhung entfällt, sobald Sie eine Rente erhalten bzw. bei Vollendung der gesetzlichen Altersgrenze nach § 43 Abs. 1 und 2 SBG.

Werden bei der späteren Rente Kindererziehungs-/Pflegezeiten angerechnet, kann für den hierauf entfallenden Teil der Rente gemäß § 60 SBeamtVG vorübergehend ein Zuschlag zum Ruhegehalt in Betracht kommen. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erhöhung des Ruhegehaltssatzes.

  Antrag auf vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 17 SBeamtVG (PDF, 182KB, Datei ist nicht barrierefrei)