Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Eheschließung - Versogungsempfänger/in

Im Falle einer Eheschließung benötigen wir von Ihnen eine Eheurkunde. Sollte sich Ihr Familienname geändert haben, senden Sie uns bitte einen Nachweis des Standesamts  über Ihren geänderten Familiennamen zu. Für Änderungen der Besteuerungsmerkmale wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.