Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Versorgungsauskünfte für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger

Versorgungsauskünfte können unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden (z.B. bei drohender Dienstunfähigkeit, einige Zeit vor Erreichen der Antragsaltersgrenze bzw. vor der regulären Altersgrenze). Wir bitten um Verständnis, dass wir die Erteilung von Versorgungsauskünften auf diese Fälle beschränken müssen. Das Procedere bei der Erteilung von Versorgungsauskünften ist wie folgt:

Sofern Sie eine Versorgungsauskunft wünschen und diese zu erteilen ist, fordern wir bei der jeweiligen obersten Dienstbehörde Ihre Personalakte an. Dort wird ggfs. noch über evtl. ruhegehaltfähige Vordienstzeiten entschieden, die bei der Versorgungsauskunft zu berücksichtigen sind. Die Personalakte wird dann an uns übersandt, so dass wir dieser die notwendigen Daten zur Erteilung einer Versorgungsauskunft entnehmen können.