Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Trennung

Ein Getrenntleben müssen Sie dem Landesamt für Zentrale Dienste – ZBS – mitteilen, wenn Sie Kinder haben. In diesem Fall senden Sie uns bitte die vollständig ausgefüllte „Erklärung zum Familienzuschlag“  und – falls die Kinder in Ihrem Haushalt leben –  eine Haushaltsbescheinigung (bei Gemeinde- oder Stadtverwaltung erhältlich).