Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Private Altersvorsorge ("Riester-Rente")

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Durch entsprechende Beitragszahlungen wird langfristig Vorsorgekapital aufgebaut. Dabei wird die Altersvorsorge durch staatliche Zulagen gefördert. Gegebenenfalls kommt eine über die Zulagen hinausgehende Steuerermäßigung im Rahmen eines Sonderausgabenabzuges in Betracht.

Zuständig für die Entscheidung über die Gewährung der Zulage auf den Altersvorsorgevertrag ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, 10868 Berlin, nicht das Landesamt für Zentrale Dienste – ZBS.

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen benötigt von Ihnen Daten, die der ZBS vorliegen. Damit die ZBS  diese dorthin weiterleiten darf, müssen Sie uns Ihr Einverständnis hierzu erteilen. Für die Erklärung verwenden Sie bitte den Vordruck Einverständniserklärung private Altersvorsorge (PDF, 183KB, Datei ist nicht barrierefrei) .

Die Einverständniserklärung ist spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres schriftlich gegenüber der ZBS abzugeben (§ 10 a Abs. 1 Einkommensteuergesetz – EStG).

Nähere Auskünfte zur geförderten Altersvorsorge werden von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erteilt, die auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de zur Verfügung stehen. Weitere Hinweise finden Sie auch unter www.bundesfinanzministerium.de.