Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Pfändung  (Insolvenzverfahren der Bediensteten des Landes)               

Pfändung, Abtretung und Insolvenzverfahren (der Bediensteten des Landes)

Die ZBS ist im Rahmen ihrer Aufgaben bei der Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge der Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger auch für die Bearbeitung von Pfändungen, Abtretungen und Insolvenzverfahren von Bediensteten des Saarlandes zuständig.

Wegen der Besonderheiten dieser Aufgaben wurde die Bearbeitung einem zentralen Arbeitsgebiet, der Pfändungsstelle, übertragen.

Die Pfändungsstelle ist zuständig für die Bearbeitung von

  • Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen und -verfügungen
  • Abtretungserklärungen und
  • Insolvenzverfahren

einschließlich des damit zusammenhängenden Schriftverkehrs, Abgabe von Erklärungen und Durchführung von Berechnungen.