Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Neueinstellungen

Die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBS) des Landesamtes für Zentrale Dienste ist ab dem Tag Ihres Dienstantritts für die Zahlbarmachung Ihrer Dienstbezüge und ggf. des Kindergeldes zuständig.

Damit die ZBS Ihre Bezüge zutreffend und zügig berechnen, festsetzen und auszahlen kann, ist sie auf Ihre Mithilfe angewiesen. Ihre personalverwaltende Dienststelle teilt der ZBS schriftlich alle zahlungsrelevanten Daten, wie Ihre Besoldungsgruppe, den Beschäftigungsumfang sowie ggfs. Zulagen mit. Bestimmte Unterlagen (Vordrucke, Urkunden) sind jedoch von Ihnen vorzulegen.

Eine Anlage Ihres Zahlfalles ist erst nach Eingang der „Erklärung zur Auszahlung der Besoldung“ bei der ZBS möglich, da hierin für die Anlage eines Neufalles zwingend erforderliche Angaben (bspw. die Steueridentifikationsnummer sowie die Bankverbindung) enthalten sind. Diese Erklärung wird Ihnen i. d. R. von Ihrer personalverwaltenden Stelle ausgehändigt. Alternativ finden Sie den Vordruck auf der Internetseite der ZBS unter dem Menüpunkt „Formulare“.  Bitte senden Sie die „Erklärung zur Auszahlung der Besoldung“ unmittelbar an die ZBS.

Nach Eingang der genannten Erklärung bei der ZBS erfolgt die Fallanlage, wodurch Ihre Personalnummer generiert wird, welche Ihnen im Anschluss hieran mitgeteilt wird.

Nach erstmaliger Anlage des Neufalles erfolgt die Festsetzung des Erfahrungsdienstalters sowie der Jubiläumsdienstzeit durch die ZBS. Im Rahmen der Festsetzung des Erfahrungsdienstalters ist die ZBS für die Anerkennung der Zeiten eines Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes sowie der Zeiten in einem hauptberuflichen privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn zuständig. Ihre oberste Dienstbehörde entscheidet, ob bei der Festsetzung Ihres Erfahrungsdienstalters evtl. auch förderliche Zeiten (Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes) zu berücksichtigen sind. Diese werden der ZBS von der obersten Dienstbehörde mitgeteilt. Diesbezügliche Fragen richten Sie bitte ausschließlich an die für Sie zuständige oberste Dienstbehörde. Bis uns alle Unterlagen zur Festsetzung des Erfahrungsdienstalters vorliegen, erhalten Sie das Grundgehalt in der Regel in vorläufiger Höhe. Für Anwärterinnen und Anwärter wird kein Erfahrungsdienstalter/keine Jubiläumsdienstzeit festgesetzt.

Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung der Bezüge erst nach Eingang der für die Fallanlage zwingend erforderlichen Unterlagen bei der ZBS möglich ist. Unvollständige Angaben in Ihrer Erklärung und fehlende Nachweise können zu einer Verzögerung der Bezügezahlung führen.

Sollte es zu längeren Verzögerungen bei der Auszahlung der Bezüge kommen, erhalten Sie eine Abschlagszahlung in ungefährer Höhe Ihrer zu erwartenden Nettobezüge. Eine vorherige Antragstellung ist nicht notwendig. Danach erfolgt die Auszahlung Ihrer Bezüge monatlich im Voraus jeweils am letzten Werktag des Vormonats.

Die folgende Übersicht soll Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fragestellungen im Zusammenhang mit Ihrer Neueinstellung geben.

Weitergehende Informationen zur Berechnung, Festsetzung und Auszahlung Ihrer Bezüge enthält das „Informationsblatt Besoldung“, welches Ihnen nach Anlage Ihres Falles zusammen mit einem Begrüßungsschreiben übermittelt wird.

Vordrucke:

Alle benötigten Vordrucke stehen auf der Internetseite der ZBS unter dem Menüpunkt „Besoldung Formulare“ zur Verfügung.

Folgende Unterlagen/Angaben benötigt das Landesamt für Zentrale Dienste – ZBS –  in jedem Fall von Ihnen:

  • Vordruck „Erklärung zur Auszahlung der Besoldung“
  • Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr)

In folgenden Situationen ist das Formular "Erklärung zum Familienzuschlag" vorzulegen: 

  • Sie sind verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Sie sind geschieden und aus der geschiedenen Ehe zum Unterhalt verpflichtet bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft ist aufgehoben und Sie sind zum Unterhalt verpflichtet
  • Sie sind ledig, geschieden oder die eingetragene Lebenspartnerschaft ist aufgehoben und Sie haben eine andere Person (z.B. ein Kind) in Ihren Haushalt aufgenommen
  • Sie sind ledig, geschieden oder die eingetragene Lebenspartnerschaft ist aufgehoben und es sind Kinder zu berücksichtigen
  • Sie sind verwitwet

Nähere Informationen finden Sie unter dem Stichwort  „Familienzuschlag“ auf unserer Website www.zbs.saarland.de.

Sie haben ein Kind/Kinder und möchten erstmals Kindergeld beantragen oder Sie beziehen selbst bereits Kindergeld von einer anderen Familienkasse:

  • Füllen Sie bitte den Kindergeldantrag vollständig aus und legen Sie bitte die Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder bei.

Nähere Informationen finden Sie im Themenbereich  „Kindergeld“ auf unserer Website www.zbs.saarland.de

Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen anlegen möchten:

Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen anlegen möchten, senden Sie uns bitte eine Kopie

  • des Vertrages mit Bankverbindung (IBAN und BIC), Vertragsnummer und Betragsangabe

 

Nähere Informationen finden Sie unter dem Stichwort „vermögenswirksame Leistungen“ auf unserer Website www.zbs.saarland.de

 

Bitte senden Sie den/die ausgefüllten Vordruck/e unter Beifügung der dort genannten Nachweise in Ihrem eigenen Interesse schnellstmöglich an das

Landesamt für Zentrale Dienste – ZBS        

Am Halberg 4                                                                                          

66121 Saarbrücken

          

 

Postfachadresse:

Landesamt für Zentrale Dienste – ZBS                                                                             

Postfach 10 22 44

66022 Saarbrücken

Erklärung zur Auszahlung der Besoldung  (PDF, 734KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Erklärung zur Auszahlung der Besoldung – für Anwärter/innen (PDF, 409KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Erklärung zum Familienzuschlag (PDF, 513KB, Datei ist nicht barrierefrei)