Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Lohnsteuerbescheinigung

Das Landesamt für Zentrale Dienste – ZBS – ist verpflichtet, Ihre Lohnsteuerdaten bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres elektronisch an die Finanzämter zu übertragen. Damit Sie wissen, welche Beträge von dem Landesamt für Zentrale Dienste – ZBS –  elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt wurden, erhalten Sie nach den Jahresabschlussarbeiten ohne weitere Aufforderung eine entsprechende Aufstellung dieser Daten (Lohnsteuerbescheinigung).

Die maschinell erstellten Lohnsteuerbescheinigungen werden dem Landesamt für Zentrale Dienste – ZBS – aus steuerrechtlichen Gründen erst nach Zahlung der Januarbezüge zentral zur Verfügung gestellt.

Wir bitten daher von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen bis Ende Februar abzusehen.