Jubiläumszuwendung
Rechtsgrundlage für die Jubiläumszuwendung ist die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter (JzwVO).
Sie erhalten eine Jubiläumszuwendung, wenn Sie eine Dienstzeit vollendet haben
- von 25 Jahren: 307 EUR
von 40 Jahren: 409 EUR
von 50 Jahren: 511 EUR
Die Jubiläumszuwendung wird im Voraus zusammen mit Ihrem Gehalt gezahlt und ist steuerpflichtig.
Als Dienstzeit zählt z.B. eine Ausbildung oder Tätigkeit im öffentlichen Dienst, Wehr- und Zivildienstzeit, Kinderbetreuungszeit bis zu drei Jahre pro Kind (sofern diese nach Eintritt in den öffentlichen Dienst verbracht worden ist).