Grundgehalt
Ihr Grundgehalt bestimmt sich nach der Besoldungsgruppe, die Ihrer Dienst- bzw. Amtsbezeichnung in Ihrer Ernennungsurkunde entspricht.
Die verschiedenen Grundgehälter der einzelnen Besoldungsordnungen ergeben sich aus den Bezügetabellen.
Das Besoldungsrecht kennt folgende Besoldungsordnungen:
(Beamte der Besoldungsgruppen A 2 bis A 16 = aufsteigende Gehälter)
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Besoldungstabelle B (PDF, 44KB, Datei ist nicht barrierefrei)
(Beamte der Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 = feste Gehälter)
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Besoldungstabelle C (PDF, 76KB, Datei ist nicht barrierefrei)
(Hochschullehrer der Besoldungsgruppen C 1 bis C 4 = aufsteigende Gehälter)
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Besoldungstabelle W und R (PDF, 44KB, Datei ist nicht barrierefrei)
(Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 bis R 10, R 1 und R 2 = aufsteigende Gehälter, R 3 bis R 10 = feste Gehälter)
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Besoldungstabelle W und R (PDF, 44KB, Datei ist nicht barrierefrei)
(Professoren der Besoldungsgruppen W 1 bis W 3 = feste Gehälter)
Das Grundgehalt wird, soweit die Besoldungsordnung nicht feste Gehälter vorsieht, nach Erfahrungsstufen bemessen.
Nähere Informationen finden Sie unter dem Stichwort „Erfahrungsstufen“
Gehaltstabellen finden Sie nebenstehend.