Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Grundgehalt

Ihr Grundgehalt bestimmt sich nach der Besoldungsgruppe, die Ihrer Dienst- bzw. Amtsbezeichnung in Ihrer Ernennungsurkunde entspricht.


Die verschiedenen Grundgehälter der einzelnen Besoldungsordnungen ergeben sich aus den Bezügetabellen.

Das Besoldungsrecht  kennt folgende Besoldungsordnungen:

·  Besoldungstabelle A

(Beamte der Besoldungsgruppen A 2 bis A 16 = aufsteigende Gehälter)


·  Besoldungstabelle B (PDF, 44KB, Datei ist nicht barrierefrei)

(Beamte der Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 = feste Gehälter)


·  Besoldungstabelle C (PDF, 76KB, Datei ist nicht barrierefrei)

(Hochschullehrer der Besoldungsgruppen C 1 bis C 4 = aufsteigende Gehälter)


·  Besoldungstabelle W und R (PDF, 44KB, Datei ist nicht barrierefrei)

(Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 bis R 10, R 1 und R 2 = aufsteigende Gehälter, R 3 bis R 10 = feste Gehälter)


·  Besoldungstabelle W und R (PDF, 44KB, Datei ist nicht barrierefrei)

(Professoren der Besoldungsgruppen W 1 bis W 3 = feste Gehälter)

 

Das Grundgehalt wird, soweit die Besoldungsordnung nicht feste Gehälter vorsieht, nach Erfahrungsstufen bemessen.


Nähere Informationen finden Sie unter dem Stichwort „Erfahrungsstufen“

Gehaltstabellen finden Sie nebenstehend.