Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Freibetrag

Die Elektronischen Lohnsteuermerkmale - kurz Elstam - haben zum 01.01.2013 die Lohnsteuerkarte aus Papier ersetzt. Die Besteuerungsmerkmale der Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber für die Lohnabrechnungen benötigt, insbesondere

  • Steuerklasse
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Freibeträge
  • Kirchensteuerabzugsmerkmale

werden dem Arbeitgeber von der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf bereitgestellt.

Entsprechend den abgerufenen Steuermerkmalen wird die Besteuerung der Dienstbezüge durchgeführt. Die ZBS ist hier an die Daten der Finanzverwaltung (Finanzämter) gebunden.

Steuerliche Freibeträge müssen daher beim zuständigen Finanzamt beantragt werden und werden durch die ZBS im Rahmen des Elstam-Verfahrens von dort abgerufen.