Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Elternzeit

Die Elternzeit ist bei Ihrer personalverwaltenden Dienststelle zu beantragen. Diese wird Sie über die Fristen und Bestimmungen, die in Verbindung mit der Elternzeit stehen, informieren.

Für die Dauer Ihrer Elternzeit haben Sie keinen Anspruch auf laufende monatliche Bezüge. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen während der Elternzeit einen Zuschuss zu Ihrer Kranken- bzw. Pflegeversicherung erhalten. Das Landesamt für Zentrale Dienste – ZBS – ist zuständig für die Auszahlung dieses Zuschusses.