Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz leben, erhalten ebenso wie Verheiratete den Familienzuschlag der Stufe 1.

Für den Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bitten wir Sie, uns Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde vorzulegen. Sollte sich Ihr Familienname geändert haben, senden Sie uns bitte einen Nachweis des Standesamtes über Ihren geänderten Familiennamen zu.