Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Eheschließung

Bei einer Eheschließung senden Sie bitte dem Landesamt für Zentrale Dienste – ZBS – Ihre Eheurkunde und den von Ihnen vollständig ausgefüllten Vordruck „Erklärung zum Familienzuschlag“ zur Festsetzung des Familienzuschlags unmittelbar zu.

Im Falle einer Namensänderung senden Sie uns bitte einen standesamtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung zu. Ggfs. ist dann für Sie eine andere Bearbeiterin oder ein anderer Bearbeiter für Ihre Bezügezahlung zuständig.

Mitteilungspflichten gegenüber personalaktenführenden Stellen bleiben hiervon unberührt.