Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Bankverbindung

Für die Überweisung Ihrer Bezüge benötigen wir Ihre Bankverbindung. Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC, Name des Kreditinstitutes) rechtzeitig schriftlich mit. Beachten Sie bitte, dass die Mitteilung über die Änderung Ihrer Bankverbindung spätestens am 5. des Monats beim Landesamt für Zentrale Dienste – ZBS –  eingegangen sein muss, damit sie für den Folgemonat noch berücksichtigt werden kann.