Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Amtsangemessene Alimentation

Derzeit ist vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Saarlandes ein Rechtsstreit zu der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung im Saarland (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes – 1 A 22/16) anhängig. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (Az.: 2 BvL 11/18).

Im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung im Saarland werden die Verfahren auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation wegen der Vorgreiflichkeit des beim Bundesverfassungsgericht anhängigen konkreten Normenkontrollverfahrens ausgesetzt.

Antragstellung:

Ansprüche auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation sind zeitnah, d.h. während des laufenden Haushaltsjahres, geltend zu machen.

Um eine zügige Erfassung der gestellten Anträge zu gewährleisten, bitte wir Sie, die Anträge, die Ihnen z.B. als Formblatt von den Gewerkschaften oder sonstigen Interessensverbänden zur Verfügung gestellt werden, nicht handschriftlich, sondern in maschinell lesbarer Form einzureichen.

Anträge auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation sowie Rückfragen zu diesem Thema können an das Funktionspostfach Amts-Alimentation@lzd.saarland.de gerichtet werden.

Eingangsbestätigungen:

Aufgrund der Vielzahl der jährlichen Anträge auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation erfolgte die Versendung der Eingangsbestätigungen bis dato mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung.

Die ZBS hat daher umfangreiche organisatorische Maßnahmen ergriffen, um künftig schneller auf eingehende Anträge reagieren zu können. Die Bestätigung der eingegangenen Anträge erfolgt nun quartalsweise.

Bei weiteren Rückfragen zu dem Thema amtsangemessene Alimentation kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter Amts-Alimentation@lzd.saarland.de.