Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Allgemeines

Das Gesetz Nr. 2042 zur Neuregelung des Beamtenbesoldungs- und –versorgungsrechts im Saarland, in Kraft getreten am 01.01.2022, regelt die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie der Richterinnen und Richter des Landes.