Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft | Besoldung und Versorgung

Unfall

Werden unfallbedingte Aufwendungen oder Aufwendungen, die durch sonstige schädigende Ereignisse bedingt sind, geltend gemacht, ist der Beihilfe-Langantragzu verwenden. Insbesondere ist die Frage Nr. 9 zu beachten sowie der vollständig ausgefüllte Unfallfragebogen beizufügen. Weiterhin sind die mit dem Unfall oder schädigenden Ereignis in Zusammenhang stehenden Belege zu kennzeichnen.

Bei etwaigen Schadenersatzansprüchen (z.B. bei Fremdeinwirkung) werden Regressforderungen im Hause geprüft.

Falls es sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit einem (anerkannten) Dienstunfall handelt, beachten Sie bitte die Ausführungen zu Dienstunfall.