Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft | Besoldung und Versorgung

Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen und Beamten

Die Beihilfeberechtigung leitet sich aus dem Empfang von Bezügen ab, unabhängig davon, wie hoch das Volumen der Beschäftigung ist (z.B. Teilzeit). Weitere Informationen finden Sie unter Beihilfeberechtigung.