Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe
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Psychotherapie

Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlungen sind vorab von der Beihilfestelle anzuerkennen! Zu nicht genehmigten Therapien kann keine Beihilfe gewährt werden.  

Ohne vorherige Genehmigung sind bis zu fünf probatorische Sitzungen sowie die biographische Anamnese beihilfefähig.

Weitere Informationen finden Sie in  der Anlage 1 zur Saarländischen Beihilfeverordnung.

Die Beantragung erfolgt mit dem Formblatt  Antrag auf Anerkennung einer Psychotherapie (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei) .