Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe
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Klage

Die Beihilfe wird durch Bescheid schriftlich festgesetzt und enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides kann Widerspruch bei der Beihilfestelle eingelegt werden. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, so wird der Beihilfebescheid bestandskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Über den Widerspruch entscheidet die Beihilferechtsbehelfsstelle. Entweder wird Ihrem Widerspruch abgeholfen oder es ergeht ein Widerspruchsbescheid. Dieser kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch Klage beim Verwaltungsgericht angefochten werden.

Beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung im Beihilfe- bzw. Widerspruchsbescheid oder anderen Bescheiden (z.B. Anerkennung einer Psychotherapie).

Zum Aufbau eines Beihilfebescheids siehe hier.