Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft | Besoldung und Versorgung

Hospiz

Aufwendungen für die Versorgung in Hospizen (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) sind nach Maßgabe einer ärztlichen Bescheinigung bis zur Höhe des Zuschusses, den die gesetzliche Krankenkasse erbringt, beihilfefähig, § 6a BhVO.