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| Besoldung und Versorgung
Hospiz
Aufwendungen für die Versorgung in Hospizen (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) sind nach Maßgabe einer ärztlichen Bescheinigung bis zur Höhe des Zuschusses, den die gesetzliche Krankenkasse erbringt, beihilfefähig, § 6a BhVO.