Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft | Besoldung und Versorgung

Heilpraktiker

Aufwendungen bei Behandlungen durch Heilpraktiker sowie durch den Heilpraktiker veranlasste Leistungen (z.B. Arzneimittel und Laborleistungen) sind seit dem 1.1.2011 nicht mehr beihilfefähig. Gegebenenfalls kommt Ihre private Zusatzversicherung für entstandene Kosten auf.