Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe
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Festbetrag bei Arzneimitteln

Als "Festbetrag" wird der Höchstbetrag bezeichnet, bis zu dem die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) bestimmte Arzneimittel bezahlen. Die Regelungen zum Festbetrag nach dem  SGB V sind im Beihilferecht ebenfalls anzuwenden.

Warum gibt es Festbeträge?

Festbeträge wurden eingeführt, da es auf dem Arzneimittelmarkt eine Vielzahl von Arzneimitteln in vergleichbarer Qualität, mit      
vergleichbarer Wirkung und zum Teil auch identischer Zusammensetzung gibt (Generika), deren Preise aber sehr unterschiedlich sind. Unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten sollen die Leistungsträger nicht mit teuren Arzneimitteln belastet werden, wenn preisgünstigere und qualitativ gleichwertige Mittel auf dem Markt zur Verfügung stehen. 

Wie werden Festbeträge gebildet?

Der Gemeinsame Bundesausschuss  GBA (oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland) fasst auf der Grundlage von Informationen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, der Arzneimittelhersteller sowie von Sachverständigen der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis Gruppen von Arzneimittel mit denselben oder pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen sowie mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung zusammen. Auf dieser Basis werden die Festbeträge festgesetzt.

Wo kann ich sehen, ob mein Arzneimittel der Festbetragsregelung unterliegt?

Die offizielle Liste aller Festbeträge wird in einem 14-tägigen Rhythmus aktualisiert. Diese Liste wird vom GBA veröffentlicht unter www.dimdi.de. Durch die Eingabe der Pharmazentralnummer und des Kaufzeitpunkts kann ein Jeder die Höhe des Festbetrags selbst einsehen.

Wie kann ich Selbstbeteiligungen vermeiden?

Zur Vermeidung von Eigenanteilen bei Medikamenten kann der Arzt über eventuelle Festbeträge bei verordneten Medikamenten informieren und gegebenenfalls ein vergleichbares Medikament verschreiben.
Auch der Apotheker kann über vergleichbare Mittel beim Kauf eines Arzneimittels mit Festbetrag informieren und ein vergleichbares Mittel (Generikum) anbieten.