Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft | Besoldung und Versorgung

Ärztliche Verordnung

Arzneimittel, Verbandmittel , Hilfsmittel, Heilbehandlungen, häusliche Krankenpflege etc. müssen vom Arzt schriftlich verordnet werden. Regelmäßig werden hierfür sog. Privatrezepte (blaue oder weiße DIN A6 Zettel) oder die Muster für gesetzlich krankenversicherte (farbige Vordrucke) verwendet.

Die ärztliche Verordnung bildet zusammen mit der Rechnung die Grundlage für die Berechnung der Erstattung. Nur in Zusammenschau aller Angaben kann die medizinische Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen beurteilt werden. Bei Arznei- und Verbandmitteln, oftmals auch bei Hilfsmitteln, werden die relevanten Daten beim Kauf auf die Verordnung gedruckt, eine separate Rechnungsstellung erübrigt sich hierdurch.