Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Abschlag

Krankheitsbedingte Aufwendungen

Sofern der/die Beihilfeberechtigte mit einer Kostenvorschussanforderung (z.B. bei einem Krankenhaus- oder Sanatoriumsaufenthalt) belastet ist, kann auf die zu erwartende Beihilfe ein angemessener Abschlag gewährt werden. Der Abschlag ist unter Verwendung des Vordrucks Antrag Abschlagszahlung (PDF, 268KB, Datei ist nicht barrierefrei)  unter Beifügung der entsprechenden Nachweise zu beantragen.