Thema: Hochschulen und Wissenschaft
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Der Bologna-Prozess

Im Juni 1999 unterzeichneten 30 europäische Bildungsminister in der italienischen Universitätsstadt die sogenannte Bologna-Erklärung. Sie legten damit den Grundstein für einen Europäischen Hochschulraum, der inzwischen 47 Mitgliedstaaten umfasst und haben damit maßgeblich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas als Bildungsstandort beigetragen.

In der Bologna-Erklärung verständigten sich die Unterzeichnerstaaten auf sechs Kernziele für die Etablierung des Europäischen Hochschulraums:

  • die Einführung gestufter Studiengänge (undergraduate/graduate),
  • die Vereinfachung der Anerkennung,
  • die Einführung eines Kreditpunktesystems wie ECTS--European Credit Transfer System,
  • die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung,
  • die Förderung der Mobilität der Hochschulangehörigen und
  • die Stärkung einer europäischen Dimension der Hochschulbildung.

Die wesentlichen Impulse und Meilensteine zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses gehen von den mittlerweile im dreijährigen Rhythmus stattfindenden Ministerkonferenzen aus.

Zu den Ministerkonferenzen werden von den Unterzeichnerstaaten jeweils nationale Umsetzungsberichte vorgelegt. Die deutschen Umsetzungsberichte werden jeweils zwischen Bund und den Ländern abgestimmt.

Informationen über aktuelle Entwicklungen bei der Schaffung des europäischen Hochschulraums und die Ergebnisse der Ministerkonferenzen finden Sie unter https://www.ehea.info .

Das Saarland hat den Bologna-Prozess von Beginn an unterstützt. Die Studiengänge der saarländischen Hochschulen sind mit wenigen Ausnahmen bei reglementierten Angeboten inzwischen flächendeckend auf die gestufte Studienstruktur der Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt. Die gesetzlichen Vorgaben für die gestuften Studiengänge orientieren sich dabei an den zwischen den Ländern abgestimmten „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“. Die Rahmenprüfungsordnungen der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft setzten die gesetzlichen Vorgaben um und regeln insbesondere die Verankerung von festen Mobilitätsfenstern in den Studiengängen, die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend den Vorgaben der Lissabon-Konvention und die Modularisierung der Studiengänge. Die Einhaltung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben wird im Rahmen der für Bachelor- und Master-Studiengänge obligatorische Akkreditierung überprüft (§58, Abs. V Saarländisches Hochschulgesetz). Die Akkreditierung erfolgt gemäß dem zwischen den Ländern abgeschlossenenen Studienakkreditierungsvertrag Studienakkreditierungsstaatsvertrag (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei) und der diesen Vertrag ausführenden Studienakkreditierungsverordnung des Saarlandes vom 30. Juli 2018 Studienakkreditierungsverordnung (PDF, 265KB, Datei ist nicht barrierefrei) .

Die Arbeitslosenquote von Bachelor-Absolventen liegt bei Fachhochschul-Absolventen bei 3 Prozent, bei Universitäts-Absolventen bei 2 Prozent. [Quelle: Blickpunkt Arbeitsmarkt, Bundesagentur für Arbeit, April 2019]

Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (PDF, 45KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master- Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (PDF, 9MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Rahmenprüfungsordnung für Bacherlor- und Master- Studiengänge der Universität des Saarlandes (PDF, 210KB, Datei ist nicht barrierefrei)