Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Ich habe keine Feststellungserklärung eingereicht und nun trotzdem einen Grundsteuerbescheid erhalten. Ich habe vom Finanzamt einen Schätzbescheid erhalten, was nun?

Wenn für ein Grundstück keine Feststellungserklärung eingereicht wurde, hat das Finanzamt den Grundsteuerwert des Grundstücks wahrscheinlich geschätzt (§ 162 Abgabenordnung). Ob es sich bei Ihrem Bescheid um einen Schätzbescheid handelt, können Sie an einem entsprechenden Erläuterungstext erkennen. In der Regel ergehen Schätzbescheide außerdem unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abgabenordnung). Beachten Sie bitte, dass auch nach einer Schätzung für Sie weiterhin die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung besteht. Das Finanzamt kann den Grundsteuerwertbescheid jederzeit auch zu Ihren Ungunsten ändern, solange der Bescheid noch nicht bestandskräftig geworden ist.

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