Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Ab wann muss die Grundsteuer nach neuem Recht gezahlt werden?

Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 an die zuständige Gemeinde zu zahlen. Sie erhalten zum Jahresbeginn 2025 einen entsprechenden Grundsteuerbescheid von der zuständigen Kommunalverwaltung.

Bei Rückfragen oder Einwänden in Grundsteuerangelegenheiten unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:

  1. Fragen zum Grundsteuerbescheid (z. B. zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantwortet die Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihrem Grundsteuerbescheid.
  2. Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt). Die Kontaktdaten finden Sie auf den Bescheiden oder auf dieser Website unter „Zuständigkeiten“.

Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren

Haben Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags eingelegt, erledigen sich diese Einspruchsverfahren durch den Grundsteuerbescheid nicht. Die Grundsteuer ist trotzdem an die Gemeinde zu zahlen, sofern keine Aussetzung der Vollziehung beantragt und durch das Finanzamt gewährt wurde.

zur Übersicht