Wo und wie kann die Feststellungserklärung erstellt werden?
Die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (sog. Feststellungserklärung) ist ab Juli 2022 mit den dafür vorgesehenen kostenlosen elektronischen Vordrucken (z. B. über www.elster.de – hier unter „Formulare & Leistungen) möglich. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto haben, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses unter www.elster.de erstellen.
Die Feststellungserklärung kann auch über den ELSTER-Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden!
Abgabe in Papierform nur in Ausnahmefällen!
Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Feststellungs-erklärung. Die elektronische Abgabe liegt dabei nicht nur im Interesse der Steuerverwaltung, sondern auch im Interesse der Steuerpflichtigen. Bei allen Schwierigkeiten, die bei der elektronischen Abgabe auftreten, führen die Programme durch die Formulare und vermeiden etliche Fehler, die bei Erklärungen auf den Papiervordrucken auftreten können. Fehlerhafte Erklärungen lösen im Nachgang weiteren Klärungsbedarf bei den Steuerpflichtigen aus, den es im beiderseitigen Interesse möglichst zu vermeiden gilt. Ausnahmsweise können jedoch Papiervordrucke in sog. „Härtefällen“ verwendet werden. Ob ein „Härtefall“ vorliegt, entscheidet das jeweilige Finanzamt.
Von einem „Härtefall“ ist auszugehen, wenn die elektronische Übermittlung für den oder die Steuerpflichtige/n wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der bzw. die Steuerpflichtige nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügt, die Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine Datenübertragung nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder der bzw. die Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.
In diesen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Sie können die als PDF-Dateien auf unserer Homepage veröffentlichten Vordrucke zur „Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwerts“ am PC oder Laptop ausfüllen, anschließend ausdrucken, unterschreiben und in Papier dem zuständigen Finanzamt zusenden. Bitte drucken Sie die Formulare im Originalformat aus.
2.) Alternativ dazu besteht seit Juli 2022 die Möglichkeit auf Anfrage Papiervordrucke in den Service-Centern der Finanzämter zu erhalten. Die Service-Center der Finanzämter können diesbezüglich seit Juli 2022 zu den Öffnungszeiten ohne eine vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.