| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft
Bei welchem Finanzamt muss die Feststellungserklärung abgegeben werden?
Das zuständige Finanzamt richtet sich grundsätzlich nach der Lage Ihres Grundbesitzes und nicht nach Ihrem eventuell abweichenden Wohnsitz. Die zuständigen Finanzämter finden Sie auf unserer Homepage unter „Zuständigkeiten“.
Liegt Ihr Grundbesitz nicht im Saarland, finden Sie hier alle Regelungen der Länder im Überblick.