Ich habe meine Erklärung bereits übermittelt. Allerdings habe ich einen Fehler entdeckt. Kann ich eine korrigierte Erklärung einreichen?
Über Mein ELSTER können Sie jederzeit nochmal eine Feststellungserklärung zu ihrem Aktenzeichen übermitteln. Sie können die Daten aus der bereits übermittelten Erklärung übernehmen und punktuell Angaben ändern. Außerdem können Sie unter „Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung“ im Hauptvordruck angeben, dass es sich bei dieser Erklärung um eine korrigierte Erklärung handelt und die vorherige Erklärung fehlerhaft ist.
Sollten Sie bereits einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts erhalten haben, ist eine Korrektur allerdings nicht mehr in allen Fällen möglich. Aufgrund der korrigierten Erklärung prüft das Finanzamt, ob die Voraussetzungen für eine Änderung vorliegen.