Was ist die Nutzfläche von Gebäuden?
Zur Nutzfläche zählen insbesondere Flächen, die gewerblichen, betrieblichen (Büroräume, Werkstatt o. ä.) öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind. Neben- oder Zubehörräume, die im Zusammenhang mit Wohnräumen genutzt werden, wie z.B. Keller-, Abstell-, Wasch-, Trocken- und Heizungsräume, sind weder in die Wohnfläche noch in die Nutzfläche einzubeziehen.
Die Nutzfläche finden Sie ggf. in Ihren Bauunterlagen oder dem Miet- oder Kaufvertrag. Sie ermittelt sich in der Regel nach DIN 277 (einheitliche Beurteilungs- und Berechnungsgrundlage für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken) in der jeweils geltenden Fassung.