Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Was gehört üblicherweise nicht zur Wohnfläche?

Die folgenden Flächen sind nicht in die Ermittlung der Wohnfläche einzubeziehen:

1. Zubehörräume
 Kellerräume und Dachböden, die nicht als Wohnraum dienen;
 Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung;
 Waschküchen;
 Trockenräume;
 Heizungsräume;
 Garagen;
 Gartenhaus und Schuppen (Nebengebäude), wenn sie zu privaten Zwecken (z. B. als Abstell-
räume) genutzt werden.


2. Grundflächen von Treppen


3. Geschäftsräume

Grundlage ist die Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl I 2003, Seite 2346). Ist die Wohnfläche bis zum 31. Dezember 2003 nach der Zweiten Berechnungsverordnung ermittelt worden, kann auch diese Berechnung zugrunde gelegt werden. Die Wohnfläche finden Sie ggf. in Ihren Bauunterlagen oder dem Miet- oder Kaufvertrag.

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