Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Welche Angaben werden für die Feststellungserklärung benötigt?

Es werden Angaben zum Grundstück und zum Gebäude für die Feststellungserklärung benötigt. Es handelt sich hierbei um folgende Daten:

- Aktenzeichen (s. letzter Einheitswertbescheid oder Grundsteuerwertbescheid des Finanzamtes),

- Flurstückskennzeichen (Flur, Zähler, Nenner)

- Lagebezeichnung

- amtliche Fläche

- Bodenrichtwert (Grundsteuerviewer Geoportal: https://geoportal.saarland.de/Grundsteuer/ )

- Wohn-/Nutzfläche

- Anzahl der Wohnungen

- Anzahl der Garagen/Tiefgaragenstellplätze

- Miteigentumsanteil (z.B. bei Eigentumswohnungen oder Teileigentum)

- Baujahr

 

Bei bebauten Grundstücken, die nicht zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und keine Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind (z.B. Geschäftsgrundstücke, Teileigentum), ist statt der Wohn- bzw. Nutzfläche die sogenannte Brutto-Grundfläche zu ermitteln und anzugeben.

Die ebenfalls abgefragte Seitennummer aus dem Grundbuch wird zwar abgefragt, ist aber für die Abgabe der Erklärung nicht zwingend einzutragen.

 

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