Welche Angaben werden für die Feststellungserklärung benötigt?
Es werden Angaben zum Grundstück und zum Gebäude für die Feststellungserklärung benötigt. Im Regelfall haben Sie im Juli 2022 zusammen mit einem Informationsschreiben der Finanzverwaltung eine Ausfüllhilfe (sog. Datenblatt) erhalten.
Das Datenblatt enthält folgende Angaben zum Stichtag 1. Januar 2022:
- Aktenzeichen,
- Flurstückskennzeichen (Flur, Zähler, Nenner)
- Lagebezeichnung
- amtliche Fläche
- Bodenrichtwert
Folgende Daten müssen Sie unter anderem selbst ermitteln:
- Wohn-/Nutzfläche
- Anzahl der Wohnungen
- Anzahl der Garagen/Tiefgaragenstellplätze
- Miteigentumsanteil (z.B. bei Eigentumswohnungen oder Teileigentum)
- Baujahr
Bei bebauten Grundstücken, die nicht zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und keine Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind (z.B. Geschäftsgrundstücke, Teileigentum), ist statt der Wohn- bzw. Nutzfläche die sogenannte Brutto-Grundfläche zu ermitteln und anzugeben.
Die ebenfalls abgefragte Seitennummer aus dem Grundbuch wird zwar abgefragt, ist aber für die Abgabe der Erklärung nicht zwingend einzutragen.