Welche Angaben werden für die Feststellungserklärung benötigt?
Es werden Angaben zum Grundstück und zum Gebäude für die Feststellungserklärung benötigt. Es handelt sich hierbei um folgende Daten:
- Aktenzeichen (s. letzter Einheitswertbescheid oder Grundsteuerwertbescheid des Finanzamtes),
- Flurstückskennzeichen (Flur, Zähler, Nenner)
- Lagebezeichnung
- amtliche Fläche
- Bodenrichtwert (Grundsteuerviewer Geoportal: https://geoportal.saarland.de/Grundsteuer/ )
- Wohn-/Nutzfläche
- Anzahl der Wohnungen
- Anzahl der Garagen/Tiefgaragenstellplätze
- Miteigentumsanteil (z.B. bei Eigentumswohnungen oder Teileigentum)
- Baujahr
Bei bebauten Grundstücken, die nicht zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und keine Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind (z.B. Geschäftsgrundstücke, Teileigentum), ist statt der Wohn- bzw. Nutzfläche die sogenannte Brutto-Grundfläche zu ermitteln und anzugeben.
Die ebenfalls abgefragte Seitennummer aus dem Grundbuch wird zwar abgefragt, ist aber für die Abgabe der Erklärung nicht zwingend einzutragen.