Transformationsfonds
Das Saarland kann Strukturwandel. Das ist die zentrale Botschaft des Transformationsfonds!
Der Transformationsfonds wird sicherstellen, dass das Saarland für alle ein entscheidungsfreudiger und tatkräftiger Partner für lohnende Investitionen auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft ist.
Der wirtschaftliche Strukturwandel hin zur Klimaneutralität bis 2045 ist ein Kraftakt, der gelingen muss – in ganz Deutschland und insbesondere hier im Saarland. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat sich die Herausforderung potenziert. Russisches Gas galt zuvor als günstige und sichere Energiequelle für den Übergang. Es hat sich aber als teuer und unsicher herausgestellt.
Die Transformation wird durch den Preisschock deutlich beschleunigt. Viele energieintensive Produktionsprozesse kommen nun früher auf den betriebswirtschaftlichen Prüfstand und werden entweder durch massiven Kapitaleinsatz klimaneutral umgestaltet oder verlieren ihre Zukunftsfähigkeit.
Diese dramatische Entwicklung betrifft alle Bundesländer. Aber das Saarland ist als klassisches Industrieland vom Strukturwandel früher und härter betroffen, wie Studien des DIW und des ifo Instituts klar aufzeigen.
Im Rahmen seiner Regierungserklärung „Ein Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland“ verwies Minister der Finanzen und für Wissenschaft Jakob von Weizsäcker auf ein juristisches Gutachten von Professor Stefan Korioth von der Ludwig-Maximilians-Universität München und Professor Michael Müller von der Universität Mannheim. Das Gutachten legt dar, dass es sich bei der Herausforderung des beschleunigten Strukturwandels angesichts der Erfordernis von massiven staatlichen Investitionen in den Strukturwandel um eine außerordentliche Notsituation im Sinne der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse handeln dürfte.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft richtet hiermit eine laufend aktualisierte Dokumentationsseite zum geplanten Transformationsfonds ein, auf der Kerninformationen zusammengetragen und öffentlich verfügbar gemacht werden.
Die Landesregierung hat sich auf der Grundlage einer verfassungsrechtlichen Bewertung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021 des Bundes auseinandergesetzt. Im Interesse der Rechtssicherheit sieht sie danach insbesondere mit Blick auf den saarländischen Transformationsfonds die Notwendigkeit, den Landtag um eine jährliche Feststellung der außergewöhnlichen Notsituation zu bitten, solange sie andauert und weitere Maßnahmen mit Veranlassungszusammenhang zur Bewältigung der Notsituation erforderlich bleiben.
Gutachten zum Transformationsfonds
Gutachten DIW ECON: Die Saarwirtschaft im Strukturwandel
ifo-Kurzexpertise: Die Betroffenheit des Saarlandes durch den Strukturwandel
Gutachten Korioth/Müller: Verfassungsrechtliche Fragen eines Transformationsfonds im Saarland
Stellungnahme von Prof. Dr. Sebsatian Dullien und Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach