Vermögensbildung

Hier finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten der privaten Vermögensbildung.

Neben den genannten Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung können Arbeitnehmer auch die Formen der Vermögensbildung für sich nutzen.

Dazu gehören:

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist für viele interessant. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Rentenversicherung mit staatlicher Förderung. Dabei profitieren Geringverdiener davon, dass sie die staatlichen Zulagen schon mit einem geringen Beitrag erhalten können. Für andere sind die steuerlichen Vorteile ein interessanter Punkt. Die Riester-Beiträge sind von der Steuer absetzbar. Die Höhe des steuerlichen Vorteils hängt von Ihrem Einkommenssteuersatz ab. Die Riester-Rente wird nachgelagert – also erst bei Auszahlung – besteuert. Die Auszahlung findet i.d.R. bei Renteneintritt statt. Das hat den Vorteil, dass man im Alter meistens weniger Steuern bezahlt als in jüngeren Jahren. Die Förderung ist für alle Vertragsformen gleich: Erwachsene erhalten bis zu 175€ im Jahr als staatliche Zulage, für Kinder gibt es bis zu 300€.

Vorteile:

Die Riester-Beiträge sind von der Steuer absetzbar. Ein weiterer Vorteil der Riester-Rente liegt auch in der nachgelagerten Besteuerung.

 

Bausparvertrag

Das im Bausparvertrag angesparte Guthaben kann i.d.R. nach sieben Jahren ausgezahlt werden. Bei Vertragsabschluss wird ein Sollzinssatz vereinbart, der während der Vertragsdauer bestehen bleibt. Der Bausparvertrag dient, dazu das spätere Guthaben und ggf. das günstige Bauspardarlehen in die Finanzierung einer späteren Immobilie einzubinden.

Vorteile:

Der Vorteil ist, dass die vermögenswirksamen Leistungen auf den Bausparvertrag eingezahlt werden können. Auch besteht die Möglichkeit – bei Vorliegen der Voraussetzung – zusätzlich die Wohnungsbauprämie zu beantragen und sich so Zuschüsse zu sichern.

 

Wohnungsbauprämie

Von der staatlichen Förderung kann jeder profitieren, der über 16 Jahre alt ist und unter der bestehenden Einkommensgrenze liegt. Dabei bezieht sich die Einkommensgrenze auf das zu versteuernde Einkommen. Diese Prämie kann bereits bei einer Einzahlung von 50€ im Jahr auf den Bausparvertrag erfolgen. Die Einkommensgrenze von Alleinstehenden beläuft sich hinsichtlich dieser Förderung auf 25.600€ pro Jahr. Ein Alleinstehender kann sich maximal 512€ im Jahr mit 8,8% fördern lassen, wodurch man eine jährliche Prämie von 45,06€ erhält. Bei Eheleuten und eingetragenen Partnerschaften liegt die Einkommensgrenze bei 51.200€. Unter Berücksichtigung des vorgenannten Prozentsatzes von 8,8% erhalten diese eine jährliche Prämie von 90,11€.

Vorteile:

Die Leistung hat vor allem Geringverdiener im Blick.

 

Baukindergeld

Das Baukindergeld ist eine Leistung der an Familien mit Kindern. Die Höhe des Freibetrags ist davon abhängig, wie viele Kinder in dem antragsstellenden Haushalt leben. Pro Kind wird ein Förderungsbetrag von 1.200€ über zehn Jahre von der KfW gezahlt, so dass eine Mindestsumme von insgesamt 12.000€ zustande kommt. Die Förderung kann bei der KfW beantragt werden. Der Zuschuss wird für Neubau oder den Erwerb einer bereits gebauten Immobilie bzw. Wohnung gewährt.

Vorteile:

Es handelt sich bei dem Baukindergeld um eine staatliche Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss.