| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft | Finanzen

Konstruktive Zusammenarbeit für eine zukunftsorientierte Haushaltspolitik: Finanzminister von Weizsäcker zum Jahresbericht des Rechnungshofs

Anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushalt 2022 dankte Finanzminister Jakob von Weizsäcker dem Rechnungshof für dessen konstruktiv kritische Begleitung der Haushaltsführung des Landes.

„Der Rechnungshof gibt uns wertvolle Hinweise auf Optimierungsmöglichkeiten und -bedarfe, die wir in der Landesregierung sorgfältig prüfen“, so von Weizsäcker. Dennoch gebe es auch Einschätzungsunterschiede, die auf die besondere Rolle des Rechnungshofs zurückzuführen seien.

Mit Blick auf die Hinweise des Rechnungshofs zu den Investitionsausgaben und den gestiegenen Beständen bei den Sondervermögen weist von Weizsäcker auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie hin: „Lieferengpässe und Personalausfälle haben in den Corona-Jahren zu Minderausgaben bei den Investitionen geführt. Da die Bedarfe weiterhin bestehen, haben wir die Ausgabenermächtigungen in Sondervermögen übertragen.“

Von Weizsäcker betont, dass die Kritik des Rechnungshofs an dieser Stelle unbegründet sei, da die Investitionen nachgeholt werden müssten und auch werden. So seien die Investitionsausgaben des Landes beispielsweise im Jahr 2023 sogar um 27 Mio. € höher ausgefallen als im Haushaltsplan vorgesehen waren. Bereinigt um einen Sondereffekt auf der Ausgabenseite habe die Investitionsquote 9,5 % betragen. Um dies zeitnah zu ermöglichen, wären die Zuführungen an die Sondervermögen erforderlich gewesen. Der Anstieg der Bestände der Sondervermögen sei die zwangsläufige Folge.

„Politisch instabile Zeiten mit geoökonomischen Schocks erfordern eine vorausschauende Haushaltspolitik“, unterstreicht von Weizsäcker. Daher habe das Land Vorsorge für unplanbare Mehrausgaben, etwa im Energiebereich oder durch Migration, getroffen. Auch die finanziellen Nachwirkungen der Corona-Pandemie hätten eine Rücklage für laufende Projekte notwendig gemacht. Diese Rücklage werde nach Ende der Notsituation vollständig aufgelöst, so dass sich auch der Gesamtbestand der in Rücklagen enthaltenen Haushaltsmittel entsprechend reduziert.

Die Bedenken des Rechnungshofs gegenüber dem Transformationsfonds seien nicht neu, so der Minister: „Der Hinweis des Rechnungshofs, dass allein im Zuge der Einrichtung des Transformationsfonds das Gesamtvolumen der Sondervermögen deutlich um 3 Mrd. € gestiegen ist, ist korrekt. Die Landesregierung sieht sich allerdings durch den vorliegenden Fortschrittsbericht zur Transformation in ihrer Einschätzung bestätigt, dass ein Verzicht auf die Einrichtung des Transformationsfonds unverantwortlich gewesen wäre.“ Landesregierung und Parlament stünden in der Verantwortung, die beschleunigte und verteuerte Transformation im Interesse des Landes gut zu bewältigen und damit hochwertige Arbeitsplätze zu sichern und neue Beschäftigungsmöglichkeiten im Saarland zu schaffen. Der vom Rechnungshof kritisch angemerkte Anstieg des Bestands an Sondervermögen sei vor diesem Hintergrund zu verstehen. 

Zur Kritik des Rechnungshofs an der Verschuldung des Landes weist Finanzminister von Weizsäcker auf drei wichtige Faktoren hin: Erstens sei ein Anstieg der Verschuldung die zwangsläufige Folge der Finanzierung der erforderlichen Ausgaben zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Transformation im Saarland. Zweitens steige der eigenfinanzierte Anteil der Ausgaben des Transformationsfonds, was die Schulden reduziert. Drittens sei die Schuldenstandsquote aussagekräftiger als die nominale Schuldenhöhe: „Die Quote des Saarlandes hat sich selbst in der vom Rechnungshof gewählten Abgrenzung der Schulden des Landes mit 42 % im Jahr 2020 und 41,5 % im Jahr 2023 nicht erhöht. Bis zum Ende des laufenden Doppelhaushalts 2024/2025 dürfte die Quote auf dann nur noch rd. 39 % weiter zurückgeführt werden.“

Finanzminister von Weizsäcker stimmt dem Rechnungshof bezüglich der Erforderlichkeit einer strikten Beachtung des notwendigen Veranlassungszusammenhangs beim Corona-Sondervermögen sowie beim Sondervermögen Krankenhausfonds grundsätzlich zu: „Ab dem Haushaltsjahr 2025 sollen keine weiteren notlagenkreditfinanzierten Ausgaben im Zusammenhang mit der Pandemie mehr getätigt werden. Zuvor erfolgte und bislang nicht verausgabte Zuführungen werden ab dem Jahr 2025 durch steuerbedingte Mehreinnahmen abgelöst. Die in diesem Jahr noch anfallenden entsprechenden Ausgaben genügen den Anforderungen des Veranlassungszusammenhangs.”

Die vom Rechnungshof geltend gemachten Bedenken gegen hinreichende Transparenz („Einheit des Haushalts“) werden hingegen nicht geteilt: „Die Zuführungen an die Rücklage betreffend geoökonomische Schocks sind im Haushalt transparent ausgewiesen“, so von Weizsäcker.

Abschließend begrüßte von Weizsäcker die Zielsetzung des Rechnungshofs hinsichtlich Verlustausgleichen und Forderungen gegenüber Landesbetrieben: „Wir planen, im Zuge der Haushaltsaufstellung 2026/2027 bzw. im Rahmen des Haushaltsvollzugs 2026/2027 bestehende Forderungen gegenüber Landesbetriebe zu berücksichtigen und nachhaltig zu reduzieren.“

Medienansprechpartner

Miriam Gabriel

Miriam Göller
Stellvertretende Pressesprecherin

Mecklenburgring 23
66121 Saarbrücken