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Von Weizsäcker: Konstruktiver Austausch mit dem Rechnungshof zum Transformationsfonds ist gute Grundlage für die weitere Arbeit

Der Rechnungshof des Saarlandes hat sich in einem Sonderbericht zur Prüfung des Sondervermögens „Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland“ geäußert.

Dazu erklärt Saarlands Finanzminister Jakob von Weizsäcker: „Ich danke dem Rechnungshof für seine intensive Befassung mit dem Transformationsfonds. Er gibt wertvolle Hinweise und Anregungen, die wir aufgreifen. So werde die Landesregierung dem Rechnungshof künftig auch Unterlagen zu den vertraulichen Beiratssitzungen zur Verfügung stellen. „Ich danke dem Beirat, dass er in seiner letzten Sitzung dafür seine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat“, so von Weizsäcker.

„Aber natürlich gibt es auch unterschiedliche Einschätzungen und Detailkritik, die ich nicht teile, hierzu bleiben wir in konstruktivem Austausch mit dem Rechnungshof. Es ist kaum verwunderlich, dass der Rechnungshof des Saarlandes kritisch gegenüber schuldenfinanzierten Sondervermögen ist, wie wohl jeder Rechnungshof bundesweit“, so von Weizsäcker weiter.

Die Anmerkungen des Rechnungshofs zeigten, so der Finanzminister, dass die Mischfinanzierung des Transformationsfonds aus Notlagenkrediten und Eigenmitteln aus dem Kernhaushalt von Anfang sinnvoll war. „Auch im Lichte der Anmerkungen des Rechnungshofs bleibt festzuhalten: Der Transformationsfonds ist und bleibt unabdingbar, um die beschleunigte und verteuerte Transformation der Saarwirtschaft unter Berücksichtigung der verfassungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben zu bewältigen“, so von Weizsäcker.

Der Finanzminister stimmt dem Rechnungshof vollumfänglich zu, dass die Wirkungskontrolle ein unverzichtbarer Eckpfeiler des Transformationsfonds ist. Deshalb werden grundsätzlich für alle Projekte Ziele und Indikatoren als Basis für die Erfolgskontrolle festgelegt. Allerdings liegt es in der Natur der Transformation in ihren vielen Dimensionen, einschließlich der Dekarbonisierung, der wirtschaftlichen Dynamisierung, der Stärkung der Innovationskraft und der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen, dass es hierfür keine einheitliche projektübergreifende Metrik gibt. Mit einer kürzlich erfolgten Gesetzesänderung habe man aber auch hier die Voraussetzungen geschaffen, die Projekte mit ihren projektspezifischen Wirkungsindikatoren in der Fördermitteldatenbank des Landes zu erfassen. Dies erhöhe die Transparenz, denn so können die Transformationswirkungen qualitativ und wo möglich auch quantitativ dargestellt werden.

Unterschiede sieht der Finanzminister beim Investitionsbegriff, der vom Rechnungshof „enger ausgelegt werde, als der Landesgesetzgeber es intendiert haben dürfte“, so von Weizsäcker. Der Rechnungshof gehe hierfür vom buchhalterischen Verständnis aus, welches nur Investitionen in materielle Güter umfasse. Die Landesregierung und auch der Landesgesetzgeber hätten jedoch von Beginn an einen weiteren Investitionsbegriff im Blick. Entscheidend in der Transformation seien auch Investitionen, um wachstumswirksame Innovationen und das entsprechende Know-How zu stärken – etwa mit der Scheer School of Digital Sciences an der Universität des Saarlands. Gerade die Entwicklung von Digitalisierungsexpertise, um die Verfügbarkeit von Fachkräften im IT-Bereich zu verbessern, stellt einen Dreh- und Angelpunkt für zukunftssichere Arbeitsplätze im Saarland dar. Entsprechend groß ist das Interesse in der Saarwirtschaft. Vor diesem Hintergrund würde ein rein buchhalterischer Investitionsbegriff den Herausforderungen der Transformation nicht gerecht.

Soweit der Rechnungshof teils unbestimmte Zweckbestimmungen im Wirtschaftsplan moniert, weist das Finanzministerium darauf hin, dass der Wirtschaftsplan schrittweise immer konkreter werde. Viele Projektdetails könnten erst im weiteren Prozess konkretisiert werden, deshalb müssten zunächst Maßnahmenbereiche beschrieben werden. Das liege in der Dynamik der Transformation begründet. Die jeweiligen Projekte werden aber so konkret benannt, wie zum jeweiligen Zeitpunkt möglich.

Bezüglich der Hinweise des Rechnungshofs zur Überjährigkeit macht das Finanzministerium auf die Überlegungen des Finanzverfassungsrechtlers Hanno Kube aufmerksam, die auch Eingang in das Verständigungspapier zum Transformationsfonds mit der CDU-Landtagsfraktion gefunden haben. Da zur Überwindung der vorliegenden außergewöhnlichen Notsituation auch Projekte angeschoben werden müssen, die überjährige Zahlungsverpflichtungen in erheblicher Größenordnung nach sich ziehen, wie etwa bei der Umstellung auf Grünen Stahl, kann dies die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation auch in den betroffenen Folgejahren rechtfertigen, um die Transformation insgesamt unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen von Jährlichkeit und Jährigkeit bewältigen zu können.

 „Finanzministerium, Haushaltsgesetzgeber und Landesrechnungshof eint das gemeinsame Anliegen, den Fonds, seinen Vollzug und die aus ihm finanzierten Maßnahmen mit hohem Anspruch an die Qualität auszugestalten. Deshalb bedanken wir uns für die kritisch-konstruktive Begleitung des Transformationsfonds durch den Landesrechnungshof, die einen Mehrwert für die weitere Arbeit bietet“, so Minister von Weizsäcker abschließend.

 

Medienansprechpartner

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Miriam Göller
Stellvertretende Pressesprecherin

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