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Konjunkturbedingte Mindereinnahmen dämpfen positiven Zensuseffekt deutlich: Haushaltslage bleibt angespannt

Finanzminister Jakob von Weizsäcker präsentierte am Dienstag (29.10.2024) in der Landespressekonferenz die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung für das Saarland.

Die Steuerschätzung fand vom 22. bis 24. Oktober 2024 in Gotha auf Einladung des Landes Thüringen statt.

„Die derzeitige Wachstumsschwäche in Deutschland trifft auch das Saarland“, erklärte von Weizsäcker. „Die Mehreinnahmen aus den Zensusergebnissen erreichen zwar das erwartete Niveau von etwa 200 Mio. Euro jährlich. Die konjunkturbedingten Mindereinnahmen trüben aber das Gesamtbild erheblich. Angesichts der Kostendynamik gibt es danach keinerlei Anlass zur Euphorie.“

Die Herbstprojektion der Bundesregierung, auf der die aktuelle Steuerschätzung basiert, geht für 2024 von einem realen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,2 % aus. Bereits im Vorjahr war das BIP preisbereinigt um 0,3 % gesunken. Das zweite Rezessionsjahr in Folge belastet die Einnahmeerwartungen und prägt die Schätzung durch schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Das schwache Wirtschaftswachstum wirkt sich dämpfend auf die gesamtstaatlich erwarteten Steuereinnahmen aus. Die Mindereinnahmen im Vergleich zur Mai-Schätzung 2024 sind ganz überwiegend auf die ungünstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen.

Auf gesamtstaatlicher Ebene geht die Bundesregierung davon aus, dass die Talsohle der Rezession überwunden ist. Laut Herbstprojektion wird für 2025 und 2026 eine wirtschaftliche Belebung mit einem BIP-Anstieg von 1,1 % bzw. 1,6 % erwartet.

Bezogen auf die Regionalisierung der Steuerschätzung und deren Auswirkungen auf das Saarland sagte von Weizsäcker: „Wir sehen signifikante Kostensteigerungen in vielen Bereichen und unabweisbare Mehrausgaben bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen des Landes. Sie treffen auf große Deckungslücken, die bereits in der Finanzplanung des vergangenen Jahres für die Jahre ab 2026 ausgewiesen waren. Die nun absehbaren Mehreinnahmen verkleinern die Deckungslücken deutlich, schließen sie aber nicht.“

Im Vergleich zum aktuellen Haushaltsplan kann das Land in 2025 unter Berücksichtigung der Zensuseffekte mit Mehreinnahmen von 148 Millionen Euro nach kommunalem Finanzausgleich rechnen. Auch im Finanzplanungszeitraum bis 2028 übersteigen die aktuellen Einnahmeerwartungen nach kommunalem Finanzausgleich die bisherigen Planzahlen jahresbezogen um etwa 110 Millionen Euro.

Finanzminister von Weizsäcker betont vor diesem Hintergrund: „Dass die positive demographische Dividende den negativen Effekt der Konjunktur übersteigt, hilft dem Saarland finanzpolitisch. Aber die finanzielle Lage bleibt angespannt. Deshalb werden wir auch in den kommenden Jahren an der klaren Fokussierung auf die für die Zukunft des Landes entscheidenden Vorhaben festhalten müssen.“

Zu den einzelnen Steuerarten erklärte der Finanzminister: „Die Einnahmeerwartungen bei den großen Gemeinschaftssteuern wie der Körperschaftsteuer und der veranlagten Einkommensteuer werden gesamtstaatlich stark von den konjunkturellen Rahmenbedingungen beeinflusst. Bei den Landessteuern hingegen, wie der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer, sehen wir Zuwächse von 7 bzw. 30 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Erwartungen.“

Positive Ergebnisse zeigt die aktuelle Steuerschätzung für die saarländischen Kommunen: Die saarländischen Kommunen werden ab 2026 über den KFA in einer Größenordnung von zusätzlich etwa 20 Millionen Euro pro Jahr an den prognostizierten Mehreinnahmen aufgrund des demographischen Effekts teilhaben. Hinzu kommen höhere eigene Steuereinnahmen der Kommunen in der Größenordnung von ca. 30 bis 50 Mio. Euro pro Jahr.

 

Hintergrund

Die 167. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand auf Einladung des Landes Thüringen vom 22. bis 24. Oktober 2024 in Gotha statt. Geschätzt wurden im Rahmen dieser Sitzung die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2024 bis 2029 auf der Grundlage des geltenden Steuerrechts. Dabei lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde.

Die Sitzungsfolge des Arbeitskreises Steuerschätzungen orientiert sich an den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanung. Es finden zwei Sitzungen im Jahr statt. Mitte Mai erfolgt eine Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus vier Folgejahre). Ende Oktober/Anfang November erfolgt eine zweite Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus fünf Folgejahre).

Medienansprechpartner

Miriam Gabriel

Miriam Göller
Stellvertretende Pressesprecherin

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