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Reform der Grundsteuer: 96% der grundsteuerrelevanten Fälle abgearbeitet – Kommunen erhalten Grundlage für die Neuberechnung der Hebesätze

Ende Juni sind rund 96% der für die Grundsteuerfestsetzung relevanten Grundstücke im Saarland neu bewertet worden. Damit wurde die vom Land gesetzte Zielmarke von 90% übertroffen.

Auf Grundlage dieser Daten können die Kommunen nun darangehen, die ab 2025 notwendig werdenden neuen Hebesätze festzulegen. Insgesamt waren ca. 560.000 saarländische Grundstücke neu zu bewerten. Bearbeitet wurden die Erklärungen zentralisiert in den Finanzämtern Saarbrücken II, Saarlouis und St. Wendel. Finanzminister Jakob von Weizsäcker: „Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Gelingen der Grundsteuer-Reform entscheidend beitragen. Durch Ihren Einsatz haben die Kommunen jetzt eine gute Datengrundlage für die Festlegung der entsprechenden Hebesätze.“

Die noch ausstehenden Grundsteuerfälle werden weiter abgearbeitet. Durch die Erreichung einer Bearbeitungsquote von 96 Prozent der grundsteuerrelevanten Fälle liefern die bisherigen Berechnungen eine belastbare Grundlage zur Neubestimmung der Hebesätze. Mit Blick auf die noch ausstehenden Bewertungen und etwaige Korrekturbedarfe erhalten die einzelnen Städte und Gemeinden die hochgerechneten Grundsteuermessbeträge auf Basis der neuen Grundsteuerwerte innerhalb einer Bandbreite. Diese Zahlen werden auch auf der Homepage des Ministeriums zur Verfügung gestellt. Die Kommunen werden somit in die Lage versetzt, die ab dem 1.1.2025 geltenden Hebesätze ab dem zweiten Halbjahr 2024 in den Räten festzulegen.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Die Festlegung der neuen Hebesätze fällt in die verfassungsrechtlich gesicherte kommunale Satzungsautonomie. Nachdem die Stadt- und Gemeinderäte im Rahmen ihrer jeweiligen kommunalen Satzungsautonomie über die konkrete Höhe der zukünftigen Hebesätze entschieden haben, werden diese die Grundsteuerbescheide an die Grundeigentümer versenden. Aus diesen Grundsteuerbescheiden ergibt sich dann die konkrete Grundsteuerzahllast ab dem Jahr 2025.

 

Zum Hintergrund:

Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018 war die Reform der Grundsteuer durch den Bund notwendig geworden. Die seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien "völlig überholt" und führten zu "gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer, entschied das Bundesverfassungsgericht. Mit der Neufestlegung der Hebesätze entscheiden die einzelnen Kommunen über das Grundsteueraufkommen. Ausgangspunkt dieser Entscheidung im Rahmen der kommunalen Satzungsautonomie ist das bisherige Aufkommensniveau. Allerdings wird es typischerweise auf Basis der neuen Bewertungen zu Verschiebungen auf der Ebene der Grundstücksbesitzer kommen. Dies ist durch die Neubewertung der Grundstücke aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts bedingt. Im Rahmen der Länderöffnungsklausel hat sich das Saarland dazu entschieden, eine sich nach neuem Bundesrecht abzeichnende erhebliche Mehrbelastung von Wohngrundstücken gegenüber Nichtwohngrundstücken durch landesspezifische Messzahlen abzufangen.

Medienansprechpartner

Miriam Gabriel

Miriam Göller
Stellvertretende Pressesprecherin

Mecklenburgring 23
66121 Saarbrücken