Konjunkturelle Entwicklung belastet die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung: Konsolidierung und Priorisierung bleiben das Gebot der Stunde
Am Dienstag gab Finanzminister Jakob von Weizsäcker die Zahlen der regionalisierten Steuerschätzung für das Saarland bekannt, die vom 14. bis 16. Mai in Hannover stattfand.
Minister von Weizsäcker: „Die Einnahmeerwartungen für die kommenden Jahre werden im Vergleich zur Novembersteuerschätzung deutlich gedämpft. Ursächlich dafür sind insbesondere die verschlechterten Wachstumserwartungen für die Jahre 2024 und 2025.“
In der aktuellen Frühjahrsprojektion, die der Maisteuerschätzung zugrunde liegt, rechnet die Bundesregierung im Jahr 2024 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von preisbereinigt 0,3 % und von 1,0 % im kommenden Jahr. Im Herbst des vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung hingegen für das Jahr 2024 noch ein Wachstum von 1,3 % und für das Jahr 2025 von 1,5 % erwartet.
Mit Blick auf die Regionalisierung der Steuerschätzung und die Auswirkungen auf das Saarland führt von Weizsäcker aus: „Als Land rechnen wir im Vergleich zum Haushaltsplan mit Mindereinnahmen von 20 bzw. 58 Mio. Euro in den beiden Jahren des Doppelhaushaltes 2024 und 2025. Aufgrund der Konjunkturbereinigung können diese Mindereinnahmen im Rahmen des geltenden Doppelhaushaltes abgebildet werden. Sie unterstreichen aber die Bedeutung der Konsolidierung und Priorisierung, zumal angesichts der aktuellen flutbedingten Herausforderungen. In den Jahren ab 2026 sind ebenfalls in Summe Mindereinnahmen zu erwarten, die im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung weniger groß ausfallen. Diese Mindereinnahmen wird der Doppelhaushalt 2026/27 im Rahmen von Priorisierungen und Modernisierungsschritten abbilden müssen.“
Parallel haben auch die saarländischen Gemeinden - bedingt durch die konjunkturelle Lage und hier insbesondere durch Einbußen bei der Gewerbesteuer – verminderte Einnahmeerwartungen für 2024 und 2025 in Höhe von 18 bzw. 32 Mio. Euro zu erwarten.
Zu den einzelnen Steuerarten führte der Finanzminister aus: „Während die Steuerschätzungen der Vorjahre insbesondere von der hohen Inflation geprägt waren, ist diese Steuerschätzung ein Spiegel der konjunkturellen Lage. Das schlägt sich insbesondere bei den großen Gemeinschaftssteuern wie der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer nieder, die deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben. Diese konjunkturell bedingten Wirkungen werden abgemildert durch das höhere Zinsniveau und deutlich ansteigende Einnahmen aus der Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge.“
Trotz der prognostizierten Mindereinahmen der aktuellen Steuerschätzung dürfte die Talsohle nach Auffassung der Bundesregierung durchschritten sein. In ihrer Frühjahrsprojektion 2024, welche die Bundesregierung der aktuellen Steuerschätzung zugrunde legt, mehren sich die Anzeichen für eine allmähliche konjunkturelle Belebung der deutschen Wirtschaft. So geht die Bundesregierung in ihrer gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzung davon aus, dass sich die Wirtschaft im Jahresverlauf 2024 im Zuge niedrigerer Inflationsraten, geldpolitischer Lockerungen, steigender Löhne und Einkommen, einer anhaltend stabilen Arbeitsmarktentwicklung und zunehmender Impulse von der Außenwirtschaft allmählich erholen und wieder an Dynamik gewinnen wird.
Hintergrund:
Die 166. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand auf Einladung der Deutschen Bundesbank vom 14. bis 16. Mai 2024 in Hannover statt. Geschätzt wurden im Rahmen dieser Sitzung die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2024 bis 2028 auf der Grundlage des geltenden Steuerrechts. Dabei lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde. Die Sitzungsfolge des Arbeitskreises Steuerschätzungen orientiert sich an den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanung. Es finden zwei Sitzungen im Jahr statt. Mitte Mai erfolgt eine Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus vier Folgejahre). Ende Oktober/Anfang November erfolgt eine zweite Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus fünf Folgejahre).
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