Steuerliche Erleichterungen für Hochwasser-Betroffene
Das Hochwasser hat in weiten Teilen des Saarlandes beträchtliche Schäden verursacht. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen erhebliche finanzielle Belastungen auslösen.
Finanzminister Jakob von Weizsäcker teilt hierzu mit:
„Die saarländischen Finanzämter wurden vor diesem Hintergrund angewiesen, mit sofortiger Wirkung gegenüber den Geschädigten im Rahmen der gegebenen steuerlichen Möglichkeiten Erleichterungen anzuwenden. Bezüglich weitergehender Maßnahmen für betroffene Privatpersonen und Unternehmen steht das saarländische Finanzministerium bereits in Kontakt mit dem Bundesfinanzministerium zur Erarbeitung eines sogenannten Katastrophenerlasses, in dem unter anderem Stundungen von Steuerzahlungen sowie weitere Billigkeits- und Vereinfachungsregelungen enthalten sein werden.“
Medienansprechpartner
Jonas Scheunig-Braun
Pressesprecher
Mecklenburgring 23
66121 Saarbrücken
Miriam Göller
Stellvertretende Pressesprecherin
Mecklenburgring 23
66121 Saarbrücken