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Steuerliche Erleichterungen für Hochwasser-Betroffene

Das Hochwasser hat in weiten Teilen des Saarlandes beträchtliche Schäden verursacht. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen erhebliche finanzielle Belastungen auslösen.

Finanzminister Jakob von Weizsäcker teilt hierzu mit:

„Die saarländischen Finanzämter wurden vor diesem Hintergrund angewiesen, mit sofortiger Wirkung gegenüber den Geschädigten im Rahmen der gegebenen steuerlichen Möglichkeiten Erleichterungen anzuwenden. Bezüglich weitergehender Maßnahmen für betroffene Privatpersonen und Unternehmen steht das saarländische Finanzministerium bereits in Kontakt mit dem Bundesfinanzministerium zur Erarbeitung eines sogenannten Katastrophenerlasses, in dem unter anderem Stundungen von Steuerzahlungen sowie weitere Billigkeits- und Vereinfachungsregelungen enthalten sein werden.“

Medienansprechpartner

Miriam Gabriel

Miriam Göller
Stellvertretende Pressesprecherin

Mecklenburgring 23
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